Woher unsere Schweizer Regeln stammen
Die offiziellen Quellen hinter unseren CV- und Brief-Empfehlungen.
Auf welchen Quellen basieren eure Bewerbungsregeln?
Auf offiziellen und institutionellen Quellen, nicht auf Vorlagen oder Konkurrenten: arbeit.swiss (die Arbeitsvermittlung des Bundes, SECO), die Career Services der Universität Zürich und der Universität Bern sowie der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) von Europarat und Europass. Jede Regel, die wir anwenden, lässt sich einer dieser Quellen zuordnen — sie sind unsere Recherche, keine Empfehlung für uns.
Ist ein Foto auf dem Schweizer CV wirklich erwartet?
Ja. Ein professionelles Bewerbungsfoto ist in der Deutschschweiz üblich und wird erwartet — sein Fehlen ist ein Nachteil. Die Career Services der Universität Zürich beschreiben den Standard: hohe Qualität, neutraler Hintergrund, aktuell (max. 2 Jahre alt), Kopf- und Schulterpartie, formelle Kleidung. Das ist anders als in Deutschland, wo Fotos zunehmend optional sind. Alle Details (Branchen, Bildausschnitt, KI-Fotos, ATS) im Topic «Bewerbungsfoto in der Schweiz».
Wie gebe ich Sprachkenntnisse an?
Mit der CEFR-Skala (A1–C2) des Europarats, nicht allein mit vagen Begriffen wie «fliessend» oder «verhandlungssicher». jobs-Coaches, die Universität Zürich und Europass empfehlen CEFR, weil es objektiv und vergleichbar ist. Ergänze wo möglich Zertifikat und Jahr, z.B. «Englisch: C1 (TOEFL 102, 2024)».
Gehören Referenzen auf den Schweizer CV?
Meist nicht als Sektion. Die Schweizer Konvention (gemäss arbeit.swiss und Career Services UZH) ist der Satz «Referenzen werden auf Wunsch gerne bekannt gegeben». Verlangt das Inserat sie ausdrücklich, gib 2–3 mit Name, Firma und Kontakt an — und beachte: In der Schweiz werden Referenzen tatsächlich kontaktiert, informiere sie also vorab.
Soll ich meinen Schweizer CV unterschreiben?
Nein. Anders als in Deutschland ist eine Unterschrift auf dem CV in der Schweiz nicht üblich und wird nicht erwartet (die Career Services der Universität Zürich sagen das ausdrücklich). Die Angaben im CV müssen natürlich trotzdem stimmen.
Wie lang sollen die Dokumente sein?
CV: zwei bis drei Seiten (arbeit.swiss/SECO: nicht mehr als drei; UZH empfiehlt zwei bis drei). Motivationsschreiben: eine A4-Seite, drei bis fünf Absätze (Career Service Universität Bern). Durchgehend antichronologisch — das Aktuellste zuerst, bei Beruf und Ausbildung.