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Bewerbungsfoto in der Schweiz: was es heute noch muss

Zwischen «ein Foto gehört dazu» und «ein Foto ist diskriminierend» liegt ein Land: Deutschland. In der Schweiz dazwischen gilt ein feineres Bild, das sich nach Region, Branche und Inserat richtet. Hier ist der Stand, belegt aus Karriere-Quellen von UZH über SECO bis zur Kantonalverwaltung — mit allem, was die Quellen selbst widersprüchlich sagen.

Ist das Foto Pflicht?

Nein — und zwar von keiner Seite. SECO, UZH und der Kanton Waadt stellen alle frei. UZH formuliert es von der Bewerberseite aus: Wenn in der Stellenausschreibung kein Foto verlangt wird, «kann darauf verzichtet werden». Das Kantonspolizei BS «Lebenslauf mit Foto»-Zitat zeigt die Grenze des Üblichen — aber Grenze des Üblichen ist nicht Pflicht.

Die Inseratsausnahme ist wichtiger als die Grundsatzfrage. Verlangt das Inserat ein Foto — oder untersagt es eines — hat das Inserat Vorrang (UZH, SECO, jobs.ch). Ein Inserat ohne Foto-Verlangen ist keine Erlaubnis, eines «schliesslich auch» beizufügen: Der Weg ist einfach, aber nicht gewinnbringend.

Wo in der Schweiz das Foto wiegt

Die einzige quantifizierte Regionalaussage stammt von JobCloud/LINK (2022, n=700): 53 % der Deutschschweizer Arbeitgeber halten das Foto für wichtig oder sehr wichtig; in der Westschweiz (Romandie) sind es 38 % — und 13 % der dortigen Arbeitgeber messen dem Foto «gar keinen Stellenwert» bei.

Die Konsequenz ist unbequem für beide Ufer: Ein fehlendes Foto wirkt in der Deutschschweiz auffälliger als in der Romandie. Ein überinszeniertes Foto wirkt in der Romandie unnötiger. Wer in beiden Regionen bewirbt, sollte den CV doppelt aufsetzen — Aufwand von Minuten, aber selten diskutierter Unterschied in der Schweiz.

Was ein gutes Foto ausmacht

Die Regelwerke der drei Länder stimmen überwiegend überein — weil dieselben Portale und Hochschulen auf beiden Seiten der Grenze Ratgeber schreiben. Der CH-Katalog der Plattform listet rund zwei Dutzend Prüfpunkte; die wichtigsten hier:

Punkt Erwartung
Position Oben auf Seite 1, in der Deutschschweiz rechts üblich
Grösse ca. 3,5 × 4,5 bis 6 × 9 cm, dominiert nicht die Seite
Ausschnitt Kopf-Schulter, kein Full-Body
Hintergrund neutral, hell
Blick in die Kamera
Mimik freundlich, nicht Passfoto-starr
Kleidung dem Zielmarkt entsprechend, nicht salopp
Licht gleichmässig, scharf, nicht unterbelichtet
Aktualität Foto zeigt den heutigen Zustand, keine 10-Jahres-Version

Was ein Foto kaputt macht

Die Fehler, die in der Praxis die meisten Bewerbungen schwächen, sind nach den Katalogen dieser drei Kategorien:

Das Automaten-Passfoto. Kanton Waadt verlangt ausdrücklich einen «photo de type passeport»; UZH und UniBE beanstanden dagegen die Passfoto-Mimik (neutral, starr). Der Widerspruch ist echt: Ein Passfoto-Look ist in der Waadt richtig, in der Deutschschweiz wirkt er befremdlich. Die Auflösung: Freundlich in die Kamera, keine Automaten-Mimik — der Passfoto-Format-Look ist optional, die freundliche Mimik ist es nicht.

Das Selfie oder das Partyfoto. In allen drei Ländern recommended-down: BA (DE) «Vermeiden Sie Selfies», CH-Katalog flaggt Selbstporträt und Privatfotos als befund. Kein Befund mit Abzug in der Plattform-Logik — aber ein deutlicher Hinweis an Sie.

Die starke Retusche. BIZ Bern: KI/Photoshop «spärlich einsetzen». USI (Lugano): naturale. jobup: sans filtre. Leichte Bildbearbeitung ist üblich, starke Filter oder Weichzeichner sind ein Befund. SRF-Rekrutierende fassen zusammen: Echte Fotos schaffen mehr Vertrauen.

Das KI-generierte Foto. BA 2026 (DE): Die Bilder wirken «oft künstlich oder unnatürlich», Personalverantwortliche erkennen sie «häufig» und reagieren «skeptisch». Ein echtes, schlichtes Bewerbungsfoto — oder eines ohne Foto — ist die bessere Wahl. Die Plattform gibt dazu nur einen Hinweis (Erkennung ist unsicher), aber die Richtung ist klar und in beiden Ländern gleich.

Der Vergleich: Deutschland und Österreich

Deutschland ist der Sonderfall: Das AGG macht aus dem Fehlen eines Fotos keinen Mangel — und die BA sagt explizit, dass die Qualität der Bewerbung wichtiger ist als ein Foto. Wer in DE bewirbt, kann das Foto weglassen, ohne einen Abzug zu riskieren. Wer es beifügt, zahlt dieselben Anforderungen wie in CH: schlicht, aktuell, professionell.

Österreich ist der Gegenpol: Das AMS nennt das Foto «Standard», der von den Personalverantwortlichen erwartet wird (AMS, AK Wien, AK Salzburg, AK Tirol, JKU, aha). Bei Lehrstellen ist das Porträtfoto de facto Pflicht (5 verifizierte Quellen). Im öffentlichen Dienst ist Österreich uneinheitlich: Land OÖ sagt «nicht erforderlich», Land NÖ verlangt ein «aktuelles Foto». Wer sich in AT bewirbt, führt das Foto mit, es sei denn, das Inserat oder die Behörde sagen etwas anderes.

Dazwischen liegt die Schweiz: erwartet, aber nicht verlangt; regional unterschiedlich gewichtet; im Inserat überstimmerbar.

Fazit

  • Schweiz: Foto beifügen, es sei denn, das Inserat sagt es anders. Deutschschweiz: Foto fast immer erwartet. Romandie: Gewicht niedriger.
  • Qualität schlägt Existenz: Ein mittelmässiges Foto ist der falsche Kompromiss — besser auf den CV verzichten oder ein ordentliches machen.
  • Kein KI- und kein Selfie-Foto: echte, schlichte Porträtaufnahmen.
  • Inserat zuerst lesen: Verlangen, Ausschluss oder Stille — drei Fälle, drei Antworten.

Die Plattform prüft Bewerbungsfotos gegen rund zwei Dutzend solcher Punkte — mit Quellenangabe pro Befund: CV-Scan bzw. Foto-Optimierung.


Quellen (Zugriff 04.10.2026, aus dem Regelkatalog der Plattform)

  • SECO-BD/MB: Foto frei, Inserat überstimmt
  • UZH: Verzicht möglich, Inserat Vorrang
  • Kanton Waadt: «pas obligatoire, mais attendue»; «photo de type passeport»
  • Kantonspolizei BS: «Lebenslauf mit Foto» (Übliche-Grenze)
  • JobCloud/LINK 2022 (n=700): 53 % DS vs. 38 % WSW, 13 % «gar kein Stellenwert»
  • BIZ Bern M051: KI/Photoshop spärlich
  • USI18: naturale
  • jobup: sans filtre, dekorative Icons
  • SRF25/26: echte Fotos, mehr Vertrauen
  • BA-BK26 (DE): natürlich/authentisch, KI-Fotos skeptisch gesehen
  • IHK-SH20 (DE): leichte Retusche üblich
  • AMS/AK (AT): Foto als Standard; NÖ «aktuelles Foto», OÖ «nicht erforderlich»
  • OGH 8 ObA 11/09i, GBK I/572/14-M (AT): Foto-Aufforderung im Inserat zulässig